
Weitere Erläuterungen zu “acceptable B-1 categories”
Das B-1 Visum ist nur in wenigen, eng umgrenzten Fällen für Schüler und Studenten geeignet.
Darunter fallen:
Wenn Sie glauben, dass das B-1 Visum für Sie richtig ist, lassen Sie sich von der amerikanischen Institution ein Einladungsschreiben zur Vorlage beim Konsulat ausstellen, das bescheinigt, dass Ihr geplanter Aufenthalt rein informativ und unbezahlt ist und keine praktische Tätigkeit beinhaltet. Hier sind zwei Muster für einen solchen Letter of Support for a B-1 visa. Ergänzend dazu lassen Sie sich von Ihrem Fachbereich bzw. Professor eine Bescheinigung ausstellen, worin Ihre Immatrikulationsdaten, Ihr voraussichtlicher Studienabschluss sowie Sinn und Zweck des USA-Aufenthaltes ausgedrückt wird. Die Formulierungen müssen hier insbesondere für den Konsularbeamten eindeutig sein und dürfen z.B. nicht den Begriff "Practical training" enthalten. Das B-1 Visum wird direkt beim Konsulat beantragt.
Entscheidend ist, dass Sie Ihren Visumantrag glaubwürdig gegenüber dem J-1 Visum abgrenzen.

Praktika sind ausschliesslich Studenten und Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung vorbehalten und nur mit J-1 Visum durchzuführen. Wenn Sie mit B-Visum reisen, sollten Sie das Wort "Praktikum" oder "Internship" nicht verwenden.