
Nach erfolgreichem Abschluss führt man Titel wie z.B. den Master of Law (LL.M.), den M.C.L (Master of Comparative Law) oder den M.C.J (Master of Comparative Jurisprudence). Ein USA-Aufenthalt sollte nicht zu früh ins Auge gefasst werden, um für vergleichende Studien eine gute Grundlage im eigenen Rechtssystem zu haben. Deshalb sollte das erste Staatsexamen abgewartet werden. Auch nach dem zweiten Staatsexamen ist es nicht zu spät.
Für die Bewerbung an einer Law School ist der LSAT, der Law School Admission Test, Voraussetzung. Informationen hierzu finden Sie in der Rubrik Zulassungstests.
Eine gute Adresse für Informationen zum USA-Studium ist die Deutsch-Amerikanische Juristenvereinigung. Sie bietet Vorträge, Workshops, Seminare und andere Infoveranstaltungen für Law School-Interessierte.
Die American Bar Association informiert über verschiedene Aspekte der Juristenausbildung in den USA.