
Anerkennung von Scheinen - Anerkennung von Abschlüssen
Relativ unproblematisch ist die Anrechnung von Studienzeiten im Rahmen von bilateralen Kooperationsvereinbarungen, denn hier ist die Frage der Anerkennung zwischen beiden Hochschulen vertraglich geregelt. Ein kurzes Gespräch mit dem Programmkoordinator sollte in diesem Fall ausreichen. Etwas komplizierter wird es für diejenigen, die sich als „free mover“ oder „transfer student“, d.h. außerhalb von Partnerschaften, an einer amerikanischen oder kanadischen Universität bewerben und danach an einer deutschen Hochschule weiter studieren wollen. Für die Anrechnung ausländischer Studienzeiten sind die Fachbereiche der deutschen Hochschulen zuständig. Dies gilt auch im Hinblick auf ein anschließendes Zweitstudium bzw. eine Promotion. Bei Ausbildungsgängen, die mit einer staatlichen Prüfung abschließen, z.B. Lehramt, Medizin, Pharmazie, sind die Landesprüfungsämter zuständig.
Anerkennung von Scheinen
Amerikanische Universitäten arbeiten schon seit langem mit einem transparenten und einheitlichen "Credit System", das die Einstufung und Bewertung von Studienleistungen erleichtert. Allerdings werden diese Leistungen in Deutschland nicht automatisch anerkannt. Um schon im Vorfeld eines selbstorganisierten Austauschjahres oder -semesters sicher zu gehen, dass es bei der Anerkennung keine Probleme gibt, schließt man am besten ein so genanntes „Learning Agreement“ ab. Das ist eine Vereinbarung zwischen Heimat- und Gasthochschule, die die Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen gewährleistet. Zunächst informiert man sich dafür im Vorlesungsverzeichnis der Gasthochschule über die relevanten Lehrveranstaltungen, stellt danach in Konsultation mit den Betreuern/Fachbereichen in den USA sowie den zuständigen Stellen (Professoren, Akademisches Auslandsamt) in Deutschland seinen Studienplan zusammen und lässt diesen von beiden Seiten abzeichnen. Für Auslandsstudien mit Erasmus oder dem DAAD ist eine solche offizielle Vereinbarung sogar verpflichtend.
Abschlüsse
Für die Bewertung gilt, dass ausländische Studienzeiten an akkreditierten Hochschulen inhaltlich mit dem deutschen Studienplan im gleichen Fach zu mindestens 85 Prozent [QUELLE] übereinstimmen bzw. zu diesem passen müssen. Fehlt ein wichtiger Teilbereich, kann man dies bei der Kurswahl in den USA ggf. durch so genannte "independent studies" kompensieren. Das kann eine schriftliche Arbeit sein, die zeigt, dass man sich mit einem bestimmten Thema auseinandergesetzt hat. Im Vergleich zum Graduate-Studium ist die Anerkennung von Studienleistungen aus dem Undergraduate-Bereich schwieriger. Letzterer ist breiter angelegt, fachlich weniger ausgeprägt und besteht zumin-dest zum Teil aus dem Abfragen von "Schulwissen". Die Kurse und Credits werden daher genauer unter die Lupe genommen. Ein amerikanischer Bachelor-Abschluss wird nicht ohne weiteres mit dem deutschen/europäischen Bachelor und auch nicht mit dem traditionellen Fachhochschuldiplom gleichgesetzt. Die Gleichwertigkeit wird nur unter bestimmten inhaltlichen Voraussetzungen anerkannt. Ähnliches gilt übrigens auch für die Anerkennung deutscher Abschlüsse in den USA.
Einige Beispiele
Sie haben einen B.A. und/oder M.A. aus den USA und wollen einen Master- oder Promotionsstudium in Deutschland anhängen?
In diesem Fall entscheiden die jeweiligen Fakultäten oder Fachbereiche. Bei Ausbildungsgängen, die mit einer staatlichen Prüfung abschließen, z.B. Lehramt, Medizin, Pharmazie, sind die Landesprüfungsämter zuständig. Gerade B.A.-Abschlüsse wurden in der Vergangenheit nicht immer anerkannt, das ändert sich aber vermehrt durch die Umstrukturierungen der deutschen Bildungslandschaft. Heute gibt es immer mehr Master-Studiengänge, die einen B.A. von einer akkreditierten US-Universität problemlos als Zugangsvoraussetzung akzeptieren. Wichtig ist oft allerdings ein Abschluss, der sich mit dem gewünschten Master-Studiengang deckt (die so genannte Konsekutivität). Nach wie vor gibt es jedoch große Unterschiede von Hochschule zu Hochschule und man muss sich ggf. darauf einstellen, Zusatzleistungen erbringen zu müssen. Deshalb auch hier die Devise: Rechtzeitig bei der Wunschhochschule informieren.
Sie wollen einen in den USA erworbenen Titel wie etwa den M.A. oder den Ph.D. in Deutschland führen?
Hier ist das jeweilige Kultusministerium zuständig. Nehmen Sie die Regularien sehr ernst, das unerlaubte Führen von Titeln (z.B. des Ph.D. als Dr.) ist in Deutschland strafbar. Es gilt:
Die verleihende Hochschule muss nach dem Recht des Herkunftslandes akkreditiert (anerkannt) sein. Durch die Akkreditierung als Instrument der Qualitätskontrolle wird den Hochschulen die Einhaltung bestimmter Mindeststandards bescheinigt. Dies ist umso wichtiger, als akademische Grade in den USA rechtlich nicht geschützt sind. Neben der allgemeinen (institutionellen) Akkreditierung ist besonders bei berufsbezogenen Studiengängen (professional programs - Engineering, MBA, Medicine, etc.) die fachliche Akkreditierung (professional accreditation) einzelner Fachbereiche oder Studiengänge von Bedeutung. MBA-Abschlüsse aus den USA sollten z.B. AACSB-akkreditiert sein. Auch Abschlüsse im Rahmen eines Fernstudiums können anerkannt werden, sofern sie ausreichend akkreditiert sind.
Der akademische Grad darf nur in der Originalform geführt werden. Die verleihende Universität, wenn außerhalb Europas, muss in Klammern angeführt werden. Beispiel: Master of Arts (University of California). Eine Umwandlung in einen entsprechenden inländischen Grad ist nicht zulässig. Eine formelle Bescheinigung über die Anerkennung wird nur auf Antrag und gegen Bezahlung ausgestellt.
Führung von amerikanischen Ph.D.-Graden: diese wurde im Mai 2008 auf Beschluss der Kultusministerkonferenz neu geregelt. Danach können Inhaber des wissenschaftlichen Doktorgrades Ph.D. - Doctor of Philosophy - von entsprechend ausgewiesenen Forschungsuniversitäten der Carnegie-Liste die deutsche Abkürzung "Dr." ohne fachlichen Zusatz und Herkunftsbezeichnung führen. Dies gilt auch für kanadische Doktorgrade.
Sie wollen einen amerikanischen Hochschulabschluss für die Berufsausübung in Deutschland verwenden?
Hier entscheiden die zuständigen staatlichen Behörden wie beispielsweise die Kultusministerien der Länder, die Gesundheits- und Sozialministerien oder die für das jeweilige Berufsrecht zuständigen Organisationen, wie etwa Architekten- oder Landesärztekammern. Bei den staatlich reglementierten Berufen (Human-, Dental-, Tiermedizin, Apotheker, Architekten, Rechtsberufe, Lehrer) müssen für die berufliche Zulassung außerdem noch bestimmte berufsständische Erfordernisse erfüllt sein, die bundesweit oder EU-weit einheitlich geregelt sind. Besonders die Datenbank ANABIN bietet hier weiterführende Links zu den entsprechenden Stellen.
ANABIN - für die Bewertung ausländischer Bildungsnachweise.
Getrennt nach Ländern findet man Bildungsinstitutionen (Hochschulen), Abschlusstypen, Hinweise zur Bewertung und Einstufung ausländischer Schul- und Hochschulabschlüsse, Listen zuständiger Stellen,
Hinweise zu beruflichen Abschlüssen, ein Glossar zum Bildungssystem sowie (allerdings nicht in der Public-Version) Zeugnismuster.