
Praktika im Gesundheits- und Beratungsbereich sowie Human- und Tiermedizin
Im Gesundheits- und Beratungsbereich, z.B. Pflege, Sozialarbeit, Therapie, Psychologie, sind die Möglichkeiten für Praktika durch die Visumbestimmungen und aus Gründen der Haftpflicht sehr eingeschränkt. Das übliche J-1 Praktikantenvisum verbietet nämlich einen direkten Kontakt zu Klienten/Patienten. Erlaubt sind nur Tätigkeiten im administrativen Bereich, im Labor, Observation und Assistenz bei Forschungsarbeiten, d.h. im Prinzip alle Tätigkeiten ohne Patientenkontakt.
Kein J-1 Visum braucht man für reine Informationsaufenthalte, d.h. Observation, Kennenlernen einer Institution ohne praktische Mitarbeit. Für solche Aufenthalte gibt es die B-1 Visumkategorie. Diese erlaubt keine Bezahlung und setzt ein Einladungsschreiben (Letter of Support) der betreffenden Institution voraus. Ein Visum muss hier nur beantragt werden, wenn es um mehr als 90 Tage bis maximal 6 Monate geht. Bei kürzeren Aufenthalten können deutsche Staatsbürger visumfrei (nur mit ESTA-Voranmeldung) einreisen.
Stellensuche im Bereich der Sozialarbeit:
"[Sponsors] must not...
(1) Place trainees or interns in unskilled or casual labor positions, in positions that require or involve child care or elder care, or in clinical or any other kind of work that involves patient care or contact, including any work that would require trainees or interns to provide therapy, medication, or other clinical or medical care (e.g., sports or physical therapy, psychological counseling, nursing, dentistry, veterinary medicine, social work, speech therapy, or early childhood education);"
Auszug aus den Durchfühurungsbestimmungen für Praktika