Förderungsmöglichkeiten

Förderungsmöglichkeiten

Es gibt spezielle Förderungsmöglichkeiten und -programme, allerdings ist deren Anzahl begrenzt. Auch hier gilt sich frühzeitig zu informieren und zu bewerben.

1. Parlamentarisches Patenschaftsprogramm

1983 wurde das Parlamentarische Patenschafts-Programm (PPP) aus Anlass des 300. Jahrestages der ersten deutschen Einwanderung gemeinsam vom Kongress der Vereinigten Staaten von Amerika und dem Deutschen Bundestag beschlossen um den Jugendaustausch zu fördern. Das PPP wird von unterschiedlichen Austauschorganisationen gehandhabt. Bei welcher Austauschorganisation sich der Schüler/die Schülerin bewerben muss hängt ausschließlich vom Wohnsitz ab und kann auf der Internetseite des Deutschen Bundestags ermittelt werden.

Wer kann teilnehmen?

Schüler/innen im Alter von 15-17 Jahren mit erstem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland und guten Schulleistungen

Wer ist von der Teilnahme ausgeschlossen?

Kinder und Pflegekinder von Bundestagsabgeordneten, Jugendliche mit US-Staatsangehörigkeit (auch mit deutsch-amerikanischer Doppelstaatsangehörigkeit) und Inhaber einer Green Card.

Dauer und Höhe des Stipendiums

Gefördert werden Schüler/innen für die Dauer eines Jahres. Das Stipendium umfasst Reise- und Programmkosten sowie die notwendigen Versicherungskosten, nicht aber das Taschengeld.

Auswahlverfahren

Jede Austauschorganisation führt ihr eigenes Vorauswahlverfahren durch. Die Auswahl orientiert sich an Persönlichkeitsbild, Motivation und Eignung der Bewerber/innen. Von den Bewerber/innen werden in jedem Fall gute staatsbürgerliche Kenntnisse und gute englische Sprachkenntnisse erwartet.

Bewerbung

In der Regel in der Zeit von Mitte Mai bis Anfang September. Die genauen Daten finden Sie auf der Internetseite des Deutschen Bundestags.

2. BAföG

Auch nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz kann ein Anspruch auf eine Auslandsförderung für Schüler bestehen.

Wer kann gefördert werden?

Schüler/innen ab der 10. Klasse mit ausreichenden Englischkenntnissen, die nach dem Auslandsaufenthalt die Schulbildung an einer deutschen Schule fortsetzen.

Länge der Förderung

Gefördert wird ein Aufenthalt von mindestens 6 Monaten und maximal einem Jahr.

Höhe der Förderung

Der Förderungsbetrag richtet sich nach dem Einkommen der Eltern. Der maximale Betrag liegt bei derzeit 465 € monatlich. Hinzu kommt eine Reisekostenzulage von bis zu 1000 €.

Antrag

Die BaföG Anträge sind spätestens 6 Monate vor Beginn des Auslandsaufenthaltes beim zuständigen Amt einzureichen. Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.auslandsbafoeg.de/auslandsbafoeg/antragstellung.htm.

3. Voll- und Teilstipendien von Organisationen

Einige Organisationen bieten Voll- oder Teilstipendien an. Beispiele sind AIFS, YFU, EXPERIMENT e.V., LSI, Partnership International, ASSIST, TREFF. Die Modalitäten und Bewerbungsfristen erfahren Sie direkt bei den Organisationen.

Des Weiteren bietet der Deutsche Fachverband High School e.V. Vollstipendien im Wert von 8000 € an.

Schüler/innen mit Migrationshintergrund können auch insbesondere von AFS gefördert werden.

In Zusammenarbeit mit dem Bildungsberatungsdienst weltweiser haben viele Austausch-organisationen WELTBÜRGER-Stipendien ausgeschrieben.

4. Daimler-Byrnes-Stipendium

Für Schüler/innen aus der Region Stuttgart gibt es die Möglichkeit, sich um ein Daimler-Byrnes-Stipendium zu bewerben. Dieses finanziert einjährige Aufenthalte in Connecticut, Michigan oder Northern Virginia inkl. Reisekosten und Versicherungsschutz. Bewerben können sich Schüler/innen aus Böblingen, Esslingen, Göppingen, Ludwigsburg, Rems-Murr und der Stadt Stuttgart.

5. Nordlicht-Stipendien

Die Stiftung Nordlicht vergibt sowohl reguläre Voll- und Teilstipendien als auch „Taschengeld-Stipendien“ in Höhe von 150 € pro Monat an Schüler/innen, die besonders kreative Kurzvideos ins Internet stellen, in denen sie ihr Studienvorhaben begründen.

6. Förderung durch Lions Club oder Rotary Club

Der Rotary Club bietet Kindern von Mitgliedern sowie Nichtmitgliedern Stipendien. Teilnehmen können Schüler zwischen 16 und 18 Jahren im Anschluss an die 10. oder 11. Klasse. Der Austausch dauert ein Jahr und wird im Ausland sowie Inland von den örtlichen Rotary Clubs betreut. Bewerben muss man sich beim Rotary Club seiner Heimatstadt bzw. seiner Region. Die Fristen sind unterschiedlich und sollten vor Ort erfragt werden.

Ähnlich ist dies beim Lions Club International. Hier muss man zunächst einen lokalen Club finden, der bereit ist für einen die Patenschaft zu übernehmen. Mehr erfahren Sie in der Broschüre „Das Jugendaustauschprogramm“.

7. Bildungskredit und weitere Möglichkeiten der Finanzierung

Zur Finanzierung des Auslandsaufenthaltes ist es des Weiteren möglich einen Bildungskredit aufzunehmen. Auch einige Länder wie Hamburg oder Brandenburg bieten eine Förderung für ein High School Jahr an. Sollte der Schüler/die Schülerin zur Zeit des Austauschs bereits 18 Jahre alt sein, so kann möglicherweise der Ausbildungsfreibetrag steuerlich geltend gemacht werden.

Literatur

Christian Gundlach, Sylvia Schill: Ein Schuljahr in den USA und weltweit. ISBN 978-3-930902-12-5 / EUR 16,90.

Thomas Terbeck: Handbuch Fernweh. Der Ratgeber zum Schüleraustausch. ISBN 978-3-935897-19-8 / EUR 18,50.

ABI Aktion Bildungsinformation e.V.: Schuljahres-Aufenthalte in den USA. ISBN 978-3-88720-043-5

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